Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dieses Dokument regelt die Inanspruchnahme aller von LIVINK angebotenen Coworking-Dienstleistungen, sowohl in Form von Einzelbuchungen, die über die Website abgewickelt werden (Tagespass, Halbtagspass, Kabinen und Räume stundenweise, Kaffeeservice), als auch in Form von wiederkehrenden Dienstleistungen oder Monatsmitgliedschaften (Fester Arbeitsplatz, Flexibler Arbeitsplatz und Virtuelle Büro).
1. Identität des Anbieters
- Firmenname: COFACTORY STARTUP RESORT, S.L. (nachfolgend „LIVINK").
- Steuernummer (CIF): B87617148.
- Sitz: Calle Irún 23, Planta 1, 28008 Madrid.
- Registereintrag: Handelsregister Madrid, Band 34992, Blatt 57, Abteilung Allgemein, Seite M-629295, Eintragung 1. (21. Juli 2016).
- E-Mail: hello@livinkcoworking.com.
- Telefon / WhatsApp: +34 644 55 96 61.
2. Begriffsbestimmungen
- LIVINK: der in Punkt 1 genannte Dienstleistungsanbieter.
- Nutzer: jede natürliche oder juristische Person, die einmalig eine oder mehrere von LIVINK angebotene Dienstleistungen in Anspruch nimmt (Tagespass, Halbtagspass, stundenweise Buchung einer Kabine oder eines Raums, Kaffee oder sonstige nicht wiederkehrende Dienstleistung). Der Nutzer behält diese Eigenschaft während des gebuchten Zeitraums und erwirbt keine darüber hinausgehenden Rechte.
- Coworker: die natürliche oder juristische Person, die Inhaberin eines wiederkehrenden Vertrags (Monatsmitgliedschaft) mit LIVINK in beliebiger Modalität ist (Fester Arbeitsplatz, Flexibler Arbeitsplatz, Virtuelles Büro oder zukünftige Angebote). Jeder Coworker ist definitionsgemäß auch Nutzer, solange seine Mitgliedschaft aktiv ist.
- Gast oder indirekter Nutzer: jede natürliche Person, die unter der Inhaberschaft, Einladung, vertraglichen Deckung oder Zustimmung eines Nutzers oder Coworkers Zugang zu den Räumlichkeiten erhält (Teammitglieder, Angestellte, Kunden, Mitarbeiter, gelegentliche Gäste). Der Gast ist nicht Vertragspartei, unterliegt jedoch gleichermaßen diesen AGB und den Hausregeln, soweit er die Räumlichkeiten nutzt.
- Coworking-Dienstleistung: die Nutzung der LIVINK-Räumlichkeiten in der Calle Irún 23, Planta 1, 28008 Madrid, in einer der in Punkt 4 beschriebenen Modalitäten.
- Öffnungszeiten (Büro geöffnet): Montag bis Freitag an Nicht-Feiertagen in Madrid, von 08:00 bis 23:00 Uhr.
- Außerhalb der Öffnungszeiten (Büro geschlossen): die übrige Zeit (Nächte, Feiertage, Wochenenden).
3. Gegenstand und Annahme
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die von LIVINK über die Website livinkcoworking.com und ihre Subdomains angebotenen Dienstleistungen sowie die direkt mit LIVINK abgeschlossenen wiederkehrenden Dienstleistungen.
Der Abschluss eines Kaufs oder einer Buchung über die Website, die Unterzeichnung einer Monatsmitgliedschaft oder die Annahme dieser AGB auf jede andere rechtlich zulässige Weise (einschließlich eines digitalen Zustimmungsfeldes) stellen die ausdrückliche Annahme dieser AGB und der Datenschutzerklärung dar. Wir empfehlen, diese vor Abschluss des Vertrags sorgfältig zu lesen.
LIVINK bewahrt einen elektronischen Nachweis des Vertragsabschlusses in Form der Aufzeichnungen des Zahlungsdienstleisters, der mit dem Nutzer oder Coworker ausgetauschten E-Mail-Kommunikation sowie — sofern vorhanden — des elektronisch unterzeichneten Aufnahmedokuments auf. Diese Aufzeichnungen werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und die anschließenden gesetzlichen Verjährungsfristen aufbewahrt.
Der Nutzer und der Coworker verpflichten sich, diese AGB und die Hausregeln den Mitgliedern ihres Teams, Angestellten, Kunden oder Gästen, die unter ihrem Konto, Vertrag oder ihrer Einladung Zugang zu den Räumlichkeiten erhalten, mitzuteilen und zu übermitteln. LIVINK behält sich das Recht vor, diese gegenüber diesen Personen unmittelbar durchzusetzen.
Darüber hinaus behält sich LIVINK das Recht vor, von jeder Person, die die Räumlichkeiten nutzen wird (einschließlich Angestellter, Mitarbeiter, Kunden oder Gäste eines Coworkers, eines Unternehmens oder eines Nutzers), die eigenständige Annahme dieser AGB oder eines spezifischen Teilbereichs davon zu verlangen (z. B. Hausregeln, Zugangsregelung, Gästeregelung). Diese Annahme kann durch elektronische Unterschrift, digitales Zustimmungsfeld oder ein gleichwertiges rechtlich anerkanntes Mittel eingeholt werden, und zwar vor der Aushändigung von Zugangsdaten oder der erstmaligen Nutzung der Räumlichkeiten.
4. Angebotene Dienstleistungen
4.1. Einzelbuchungen (Website oder andere Kanäle)
Die Dienstleistungen dieses Abschnitts können über die Website (livinkcoworking.com), per E-Mail, per WhatsApp, persönlich im Coworking-Space oder über jeden anderen von LIVINK jeweils freigeschalteten Kanal gebucht werden. In allen Fällen gilt dieser Vertrag gemäß diesen AGB.
4.1.1. Tagespass (Day Pass) — Zugang für 1 Arbeitstag
Nutzungsrecht an einem gemeinsamen Arbeitsplatz für den gesamten gebuchten Tag innerhalb der Öffnungszeiten.
In jedem Fall und unabhängig von der Uhrzeit, zu der der Tages- oder Halbtagspass erworben wurde, endet das Nutzungs- und Zugangsrecht um 23:00 Uhr (Ortszeit Madrid) des gebuchten Tages. Jeder Vorschlag zur Verlängerung dieses Zeitraums muss von LIVINK individuell geprüft und genehmigt werden; sofern genehmigt, ist ein Aufpreis fällig.
Inbegriffen: Schreibtisch und Stuhl im Gemeinschaftsbereich, Gäste-WLAN, Filterkaffee, Wasser, Nutzung von Küche und Gemeinschaftsbereichen.
Nicht inbegriffen: exklusive Nutzung eines bestimmten Schreibtischs (Zuteilung nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"), Kabinen oder Räume (separate Buchung erforderlich), Drucken, Aufbewahrung von Gegenständen zwischen den Arbeitstagen, Paketempfang, Nutzung der Postadresse.
4.1.2. Halbtagspass (Half Day) — Zugang für 1 Schicht
Nutzungsrecht an einem gemeinsamen Arbeitsplatz für eine der beiden von LIVINK festgelegten Schichten innerhalb der Öffnungszeiten:
- Morgenschicht: von 08:00 bis 15:00 Uhr.
- Nachmittagsschicht: von 15:00 bis 23:00 Uhr.
Der Nutzer muss die Räumlichkeiten nach eigener Initiative beim Ende seiner Schicht verlassen. LIVINK behält sich das Recht vor: (i) den elektronischen Zugang am Ende der Schicht zu deaktivieren; (ii) den WLAN-Zugang und zugehörige Dienste zu unterbrechen; (iii) den Nutzer, der seine Schicht überschreitet, zum Verlassen aufzufordern; und (iv) die Nutzung der Räumlichkeiten über die gebuchte Schicht hinaus als vollständigen Tagespass oder zum geltenden Stundenpreis abzurechnen (nach Wahl von LIVINK). Dasselbe Leistungspaket wie beim Tagespass.
4.1.3. Stundenweise Buchung einer schallgedämmten Einzelkabine
Recht auf ausschließliche Nutzung durch 1 Person einer schallgedämmten Kabine für den gebuchten Zeitraum (Mindestdauer 2 Stunden). Inbegriffen: Strom, WLAN, Belüftung, Beleuchtung und kabinenspezifisches Mobiliar. Nicht inbegriffen: gleichzeitige Nutzung durch mehr als 1 Person, Nutzung außerhalb des gebuchten Zeitraums sowie das Recht, Mobiliar oder Ausstattung der Kabine zu bewegen, zu entnehmen oder zu verändern. Der Zugang zur Kabine endet automatisch mit dem Ende des Zeitraums; der Nutzer muss seine persönlichen Gegenstände einpacken und die Kabine für den nächsten Buchenden freigeben.
4.1.4. Stundenweise Buchung einer schallgedämmten Gruppenkabine
Recht auf ausschließliche Nutzung einer schallgedämmten Gruppenkabine mit einer maximalen Kapazität von 4 Personen für den gebuchten Zeitraum (Mindestdauer 2 Stunden). Gleiche Bedingungen wie bei der Einzelkabine, mit Ausnahme der zulässigen Personenzahl. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die maximale Kapazität nicht zu überschreiten; LIVINK kann überzählige Personen auffordern, die Kabine zu verlassen, oder die Buchung eines zusätzlichen Bereichs verlangen.
Identifizierung der Teilnehmer: LIVINK behält sich das Recht vor, vor Beginn der Buchung die Übermittlung von Name und Ausweisdokument aller Personen zu verlangen, die die Kabine nutzen werden. Die allgemeine Gäste- und Haftungsregelung aus Punkt 12 gilt entsprechend.
4.1.5. Stundenweise Buchung eines Besprechungsraums
Recht auf ausschließliche Nutzung eines Besprechungsraums für den gebuchten Zeitraum (Mindestdauer 2 Stunden), bis zur in der Produktbeschreibung angegebenen Höchstkapazität. Inbegriffen: Raumausstattung, WLAN und die in der Produktbeschreibung aufgeführten audiovisuellen Geräte (Bildschirm, Projektor, Videokonferenzsystem sofern vorhanden). Nicht inbegriffen: Catering, Druck, Hilfspersonal, spezifische Dekoration oder Zeit außerhalb des gebuchten Zeitraums. Eine Verlängerung der Nutzung über den gebuchten Zeitraum hinaus erfordert eine vorherige Erweiterung; LIVINK kann den Mehrverbrauch stundenweise zum geltenden Preis abrechnen.
4.1.6. Kaffeeservice
Verkauf von in Madrid geröstetem Kaffeebohnen sowie Inhalte und Informationen rund um den Kaffeekonsum. Ein Projekt mit eigenem Charakter, das derzeit unter dem Dach von LIVINK vermarktet wird.
4.2. Wiederkehrende Dienstleistungen / Monatsmitgliedschaften
4.2.1. Fester Arbeitsplatz
Dem Coworker zugewiesene Arbeitsstation (Bench-Schreibtisch 120 × 80 × 73 cm oder größer + ergonomischer Stuhl) zur ausschließlichen Nutzung während der Öffnungszeiten. Inbegriffen: Zugang zu Räumen und Kabinen nach Verfügbarkeit und geltender Regelung, Gemeinschaftsleistungen (Strom, Klimaanlage, WLAN, Reinigung, Küche, Ruhebereiche) und Zugangsdaten zum Space.
Zugangssystem: Der Zugang wird über das von LIVINK jeweils benannte Zugangssystem ermöglicht (derzeit die App Akiles). LIVINK kann dieses System aus technischen, betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen jederzeit ersetzen oder ergänzen; der Coworker verpflichtet sich, das jeweils geltende System zu verwenden.
Außerhalb der Öffnungszeiten: Der Zugang außerhalb der Öffnungszeiten (Nächte, Wochenenden, Feiertage) ist nicht als Teil der Dienstleistung garantiert und liegt im alleinigen Ermessen von LIVINK. LIVINK verpflichtet sich, ihn im Allgemeinen im Rahmen des Zumutbaren zu ermöglichen, behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, ihn — vorübergehend oder dauerhaft — aus betrieblichen, sicherheits-, wartungs- oder gemeinschaftsbezogenen Gründen zu verweigern und einen Aufpreis für die Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten in Rechnung zu stellen, wobei dies mit angemessener Frist mitgeteilt wird.
4.2.2. Flexibler Arbeitsplatz
Recht auf Nutzung eines gemeinsamen Arbeitsplatzes ohne feste Zuweisung während der Öffnungszeiten. Die Zuteilung des konkreten Platzes erfolgt: (i) nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" (First come, first served), oder (ii) durch Vorauswahl über das von LIVINK jeweils bereitgestellte Verwaltungstool (Coworker-Portal, gemeinsamer Kalender o. Ä.), je nach Anweisung von LIVINK.
Der Coworker darf sich keinen bestimmten Platz aneignen; am Ende des Tages muss er diesen frei, ohne persönliche Gegenstände oder Kennzeichnungen, hinterlassen. Modalitäten: feste Tage pro Woche (1–4), Bonus von 10 Arbeitstagen pro Monat oder Nachmittagsmodell (ab 15:00 Uhr).
Zugangssystem und Außerhalb der Öffnungszeiten: Es gilt dieselbe Regelung wie beim Festen Arbeitsplatz (von LIVINK benanntes System; Zugang außerhalb der Öffnungszeiten nach Ermessen, nicht garantiert, Verweigerung oder Aufpreis möglich).
4.2.3. Virtuelles Büro
Nutzung der Postadresse von LIVINK als Geschäftsadresse und für den Briefempfang. Verwaltungsmodalitäten: Aufbewahrung zur Abholung oder Öffnung, Einscannen und Versand per E-Mail (LIVINK kann diese Option pausieren oder weiterberechnen, wenn das Volumen erheblich ist). Nicht inbegriffen ist die Nutzung des Coworking-Spaces zum Arbeiten oder der regelmäßige Empfang von Paketen. Nicht empfohlen als Steuer- oder Geschäftssitz — LIVINK haftet nicht für nicht erhaltene Benachrichtigungen oder Konsequenzen aus der Nutzung seiner Adresse für Verfahren, die eine nachweisliche Zustellung erfordern.
Die detaillierte Beschreibung und der aktuelle Preis jeder Dienstleistung sind auf livinkcoworking.com/es/precios und auf den jeweiligen Produktseiten verfügbar.
5. Vertragsschluss
5.1. Einzelbuchungen
Gilt für jeden einmaligen Erwerb des Nutzungsrechts an den LIVINK-Ressourcen gemäß Punkt 4.1 (Tagespass, Halbtagspass, Kabinen, Räume, Kaffee und sonstige nicht wiederkehrende Dienstleistungen). Der Ablauf ist wie folgt:
- Auswahl der Dienstleistung. Der Nutzer wählt eine oder mehrere Dienstleistungen auf der Website aus und legt sie in den Warenkorb (oder fordert sie per E-Mail, WhatsApp oder persönlich an, sofern dieser Kanal von LIVINK freigeschaltet ist).
- Kontakt- und Rechnungsdaten. Der Nutzer gibt Name, E-Mail und Telefonnummer an. Auf Wunsch auch die steuerlichen Daten für die Rechnungsausstellung (Firmenname, Steuer-ID, Steueradresse).
- Ausdrückliche Annahme. Der Nutzer setzt ein Häkchen, das bestätigt, dass er diese AGB und die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert hat. Ohne diese Annahme ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.
- Zahlung der Dienstleistung. Der Nutzer zahlt den vollen Betrag im Voraus per Karte über das SumUp-Zahlungsportal (oder, sofern LIVINK dies für den konkreten Einzelfall ausdrücklich genehmigt, per vorheriger Banküberweisung). Ohne Zahlung keine bestätigte Buchung und kein Zugangsrecht.
- Bestätigung und Zugangsdaten. Nach Zahlungseingang sendet LIVINK dem Nutzer eine E-Mail mit der Buchungsbestätigung, den Ankunftsinstruktionen, dem Code oder Magic Link für den Zugang über das von LIVINK benannte System (sofern zutreffend) und einem Gäste-WLAN-Code, der für den gebuchten Zeitraum gültig ist.
Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem LIVINK die Bestätigungs-E-Mail sendet. Die Vertragssprache ist Spanisch.
5.2. Monatsmitgliedschaften (Fester Arbeitsplatz, Flexibler Arbeitsplatz, Virtuelles Büro)
Die Anmeldung als Coworker wird digital zwischen dem Nutzer und LIVINK abgewickelt. Der Ablauf ist wie folgt:
- Daten und Modalität. Der Nutzer gibt seine persönlichen Daten an (oder die seines Unternehmens, sofern zutreffend) und vereinbart mit LIVINK die gebuchte Modalität (Fester Arbeitsplatz, Flexibler Arbeitsplatz oder Virtuelles Büro), die Anzahl der Plätze, den Preis, das Startdatum und — sofern zutreffend — die anteilige Berechnung des ersten Monats.
- Annahme und Unterzeichnung. Der Nutzer nimmt ausdrücklich diese AGB, die Datenschutzerklärung und die Hausregeln an und unterzeichnet das Aufnahmedokument durch digitales Zustimmungsfeld und namentliche elektronische Unterschrift.
- Erste Rate (Aktivierung des Dienstes). Die erste Monatsrate — oder ihr anteiliger Betrag, wenn die Anmeldung innerhalb des Monats erfolgt — wird stets per Karte oder Banküberweisung vor der Aktivierung des Zugangs bezahlt. Ohne diese Zahlung werden keine Zugangsdaten ausgestellt.
- Wiederkehrende Zahlungsmethode. Ab der zweiten
Monatsrate richtet sich die anwendbare Zahlungsmethode nach der Höhe der
Rate gemäß Punkt 6:
- Raten über 200 € (inkl. MwSt.): zwingend per SEPA-Lastschrift.
- Raten von 200 € oder darunter (inkl. MwSt.): Zahlung per Karte im Abonnementformat (automatische Belastung) oder Wechsel zur SEPA-Lastschrift möglich.
- Aktivierung. Nach Eingang der ersten Rate sendet LIVINK dem Coworker die elektronische Anmeldebestätigung, die Zugangsinstruktionen und die Zugangsdaten des von LIVINK benannten Zugangssystems.
Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem LIVINK die elektronische Anmeldebestätigung sendet. Die Vertragssprache ist Spanisch. Für vollständige Details zu Zahlungsarten, Aufschlägen und Nichtzahlungsregelung siehe Punkt 6.
6. Preise, Mehrwertsteuer und Zahlungsarten
Die Preise auf der Website werden wahlweise mit oder ohne MwSt. angezeigt. Der entsprechende Hinweis (MwSt. inkl. / MwSt. exkl.) wird stets zum Betrag angegeben. Der angewandte Steuersatz ist der in Spanien jeweils geltende.
Kunden mit steuerlichem Wohnsitz außerhalb Spaniens: Coworking-Leistungen, Besprechungsräume, Telefonkabinen und sonstige in den Räumlichkeiten von LIVINK erbrachte Dienstleistungen werden für Zwecke der Mehrwertsteuer an dem Ort belegen, an dem sich die Immobilie befindet (Madrid, Spanien), gemäß Artikel 70.Uno.1.º des spanischen Mehrwertsteuergesetzes 37/1992 (spanisches Gesetz), das sie als Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück einstuft. Daraus folgt:
- Es gilt stets die spanische Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Satz (derzeit 21%), unabhängig vom Wohnsitzland des Kunden oder davon, ob dieser über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT ID) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verfügt. Das Reverse-Charge-Verfahren für innergemeinschaftliche B2B-Dienstleistungen gemäß Artikel 84.Uno.2.º der LIVA findet keine Anwendung.
- Die Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Reisende („DIVA", verwaltet von der spanischen Steuerbehörde Agencia Tributaria) findet keine Anwendung, da diese Regelung auf Waren beschränkt ist, die ein nicht in der Europäischen Union ansässiger Reisender aus dem Gebiet der Union hinausträgt. Coworking-Dienstleistungen, die in Spanien konsumiert werden, sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.
Alle LIVINK-Dienstleistungen sind im Voraus zu bezahlen, unabhängig von der verwendeten Zahlungsmethode:
- Einzeldienstleistungen (Tagespass, Halbtagspass, Kabinen, Räume, Kaffee und sonstige nicht wiederkehrende Leistungen): werden vollständig vor der Aktivierung der Dienstleistung bezahlt.
- Wiederkehrende Dienstleistungen (Fester Arbeitsplatz, Flexibler Arbeitsplatz, Virtuelles Büro und sonstige Monatsmitgliedschaften): werden am 1. eines jeden Monats im Voraus berechnet (oder am bei der Anmeldung vereinbarten entsprechenden Tag für die anteilige Berechnung des ersten Monats).
Der Vertrag gilt als gültig und in Kraft ausschließlich in Bezug auf tatsächlich bezahlte Rechnungen. Unbezahlte Rechnungen bedeuten, dass der Vertrag für diese Zwecke nicht in Kraft ist, weshalb LIVINK für keinerlei Verpflichtung, Deckung, Garantie oder Eventualität im Zusammenhang mit dem nicht bezahlten Zeitraum oder der nicht bezahlten Leistung haftet. Nichtzahlung berechtigt LIVINK, den Zugang sofort und ohne weitere Vorankündigung zu sperren.
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
- Kredit- oder Debitkarte — über das sichere SumUp-Zahlungsportal, als Einmalzahlung oder im Abonnementformat (automatische Belastung).
- SEPA-Lastschrift — für wiederkehrende Dienstleistungen. Kann über das spezifische Lastschrift-Tool oder direkt über die Bank des Coworkers abgewickelt werden, je nach Vereinbarung bei der Anmeldung.
- Banküberweisung — für Einzeldienstleistungen nach vorheriger Vereinbarung, für die erste Monatsrate sowie für Monatsmitgliedschaften, wenn Lastschrift nicht möglich ist (Überweisung innerhalb der ersten 5 Tage eines jeden Monats).
- Kryptowährungen — als künftige Zahlungsmethode geplant. Auf der Website wird informiert, sobald sie verfügbar ist.
Anzuwendende Zahlungsmethode für Monatsmitgliedschaften je nach Betrag (ab der zweiten Rate; die erste Rate wird stets per Karte oder Überweisung bezahlt):
- Monatliche Rate über 200 € (inkl. MwSt.): Zahlung zwingend per SEPA-Lastschrift.
- Monatliche Rate von 200 € oder darunter (inkl. MwSt.): Zahlung per Karte im Abonnementformat oder SEPA-Lastschrift nach Wahl des Coworkers zulässig.
Anwendbare Aufschläge:
- Aufschlag bei Überweisung (10%): Zahlungen per Banküberweisung, wenn diese nicht die bei der Anmeldung vereinbarte Standardzahlungsmethode ist (z. B. Nutzung einer Überweisung anstelle einer nicht fehlgeschlagenen Lastschrift), sind mit einem Verwaltungsaufschlag von 10% auf den Ratenbetrag für die manuelle Bearbeitung des Einzugs verbunden.
- Verzugsaufschlag (10%): Zahlungsverzögerungen, die dem Coworker anzulasten sind (Vergessen, Entscheidung, fehlende Deckung, nicht gemeldete Kontoänderung und Ähnliches), ziehen einen Aufschlag von 10% auf den geschuldeten Ratenbetrag nach sich, unbeschadet der Bankgebühren für die Rücklastschrift (die ebenfalls weitergegeben werden) und der unten vorgesehenen Möglichkeit zur Zugangssperrung. Dieser Aufschlag wird nicht angewendet, wenn die Verzögerung auf eine bankfremde Störung zurückzuführen ist, die innerhalb von 5 Werktagen behoben wird.
LIVINK kann die Preise der wiederkehrenden Dienstleistungen aktualisieren und den Coworker mindestens 30 Kalendertage im Voraus benachrichtigen. Falls der Coworker nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag ohne Vertragsstrafe vor dem Datum des Inkrafttretens des neuen Preises auflösen.
Bei Nichtzahlung einer Monatsrate kann LIVINK den Zugang zur Dienstleistung vorübergehend sperren, bis die Regularisierung erfolgt. Wiederholte Nichtzahlung oder Nichtzahlung von mehr als 30 Tagen berechtigt LIVINK zur Vertragsauflösung. Wenn eine Lastschrift aus Gründen, die nicht LIVINK zu verantworten sind, zurückgebucht wird, gehen die dadurch entstehenden Bankgebühren zu Lasten des Coworkers.
7. Bestätigung, Zugang und Leistungserbringung
Nach Vertragsabschluss erhält der Nutzer an die angegebene E-Mail-Adresse:
- Buchungs- oder Anmeldebestätigung mit Datum, Uhrzeit und gebuchter Modalität.
- Ankunftsinstruktionen (Adresse, Etage, Ansprechpartner).
- Sofern zutreffend, einen Magic Link zur Aktivierung des elektronischen Zugangs über die Akiles-App.
- Sofern zutreffend, einen Gäste-WLAN-Code, der für den Arbeitstag oder gebuchten Zeitraum gültig ist.
Falls der Nutzer diese Informationen nicht innerhalb von 15 Minuten nach der Zahlung (Einzelbuchungen) oder innerhalb der vereinbarten Frist (Monatsmitgliedschaften) erhält, muss er unverzüglich Kontakt zu LIVINK aufnehmen unter hello@livinkcoworking.com oder per WhatsApp unter +34 644 55 96 61.
8. Widerrufsrecht (Verbraucher)
Gemäß den Artikeln 102 bis 108 des Real Decreto Legislativo 1/2007 vom 16. November (TRLGDCU — spanisches Gesetz) steht dem Nutzer, der die Eigenschaft eines Verbrauchers hat und den Vertrag auf Distanz abgeschlossen hat, eine Frist von 14 Kalendertagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses zu, um ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer seine Entscheidung LIVINK durch eine eindeutige Erklärung an hello@livinkcoworking.com mitteilen und dabei die Bestellnummer oder die Buchungs- oder Anmeldereferenz angeben.
LIVINK erstattet alle erhaltenen Zahlungen ohne unangemessene Verzögerung und spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Widerrufsmitteilung unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das der Nutzer verwendet hat.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht (Art. 103 TRLGDCU):
- Bereits erbrachte Dienstleistungen: Das Widerrufsrecht gilt nicht, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, wenn die Ausführung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers und mit dem Einverständnis begonnen hat, dass er sein Widerrufsrecht nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung verlieren würde.
- Dienstleistungen für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum: Buchungen für Tagespässe, Halbtagspässe, Kabinen- oder Raumstunden sowie alle Dienstleistungen zur Unterbringung oder Raumnutzung für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum sind gemäß Art. 103.l) TRLGDCU vom Widerrufsrecht ausgenommen. In diesen Fällen gilt die Stornierungsregelung aus Punkt 9.
9. Stornierungsregelung, Änderungen und Erstattungen
Die Regelung variiert je nach Produkt, da die Betriebskosten unterschiedlich sind. Die vollständige und verbindliche Regelung für jeden Fall (Tagespass, Halbtagspass, Kabinen, Räume, Monatsmitgliedschaften) ist auf der Seite /es/politica-de-reservas veröffentlicht, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.
Orientierender Überblick:
- Tagespass und Halbtagspass: 100% Erstattung bei mehr als 24 Stunden im Voraus; 50% Erstattung oder kostenlose Umbuchung bei weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen.
- Kabinen und Räume (Stundenbuchungen): 100% bei mehr als 1 Woche; 70% zwischen 7 Tagen und 48 Stunden; 0% Erstattung, aber kostenlose Umbuchung zwischen 48 Stunden und dem Vortag; keine Erstattung und keine Umbuchung am selben Tag oder bei Nichterscheinen.
- Monatsmitgliedschaften (Fester Arbeitsplatz, Flexibler Arbeitsplatz, Virtuelles Büro): Kündigung mindestens 15 Kalendertage vor Ende des laufenden Monats, um die Verlängerung zu stoppen. Falls die Kündigung innerhalb dieser 15 Tage eingeht, werden die „außerfristigen" Tage in der folgenden Monatsrate berechnet. Die Monatsrate des laufenden Monats ist nicht erstattungsfähig.
- Änderungen (Datum, Uhrzeit oder Dauer): Es gelten dieselben Fristen wie bei Stornierungen.
- Wenn LIVINK die Dienstleistung aus Gründen, die LIVINK zuzurechnen sind, nicht erbringen kann (Schließung des Spaces, wesentliche Standortänderung usw.), hat der Nutzer Anspruch auf anteilige Erstattung für die nicht genossenen Tage.
So kündigen Sie: Antworten Sie auf die Bestätigungs-E-Mail oder schreiben Sie an hello@livinkcoworking.com oder an unseren WhatsApp-Kanal. Erstattungen werden über dasselbe Zahlungsmittel innerhalb von maximal 48 Arbeitsstunden bearbeitet.
10. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (Monatsmitgliedschaften)
- Die Standardlaufzeit der Monatsmitgliedschaften beträgt einen Monat, mit automatischer monatlicher Verlängerung ohne Bestätigung der Parteien.
- Jede der Parteien kann den Vertrag auflösen, indem sie der anderen Partei mindestens 15 Kalendertage vor Ende des laufenden Monats schriftlich kündigt, wobei die Kündigung an hello@livinkcoworking.com (oder den von LIVINK benannten digitalen Kanal) zu richten ist.
- Falls die Kündigung weniger als 15 Tage im Voraus eingeht, kann LIVINK die vollständige folgende Monatsrate als Vertragsstrafe für die verspätete Kündigung in Rechnung stellen.
- Die Monatsrate des laufenden Monats ist nicht erstattungsfähig, außer in den in Punkt 16 (Haftungsbeschränkung) vorgesehenen Fällen oder wenn LIVINK die Dienstleistung aus Gründen, die LIVINK zuzurechnen sind, nicht mehr erbringt.
- Nach der Auflösung muss der Coworker alle Daten (Geschäftssitz, Steueradresse, Handelsadresse) ändern und melden, die der Adresse von LIVINK entsprechen, gegenüber den öffentlichen und privaten Stellen, denen er diese mitgeteilt hat.
- Wenn nach Vertragsende 15 Tage vergehen, ohne dass der Coworker seine persönlichen Gegenstände abholt, gilt dies als Verzicht auf diese, und LIVINK ist berechtigt, über sie zu verfügen.
Als Auflösungsgründe des Monatsmitgliedschaftsvertrags gelten zusätzlich zu den ordentlichen:
- Die Nichtzahlung der LIVINK geschuldeten Beträge (mehr als 30 Tage oder wiederholt).
- Der schwerwiegende oder wiederholte Verstoß gegen die Hausregeln oder gegen die Pflichten aus Punkt 14.
- Die Nutzung der Räumlichkeiten für in Punkt 11 verbotene Zwecke.
- Jeder andere wesentliche Verstoß, der nicht innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch die erfüllende Partei behoben wird.
Die Auflösung wegen Vertragsverletzung hindert nicht an der Geltendmachung des entstandenen Schadens und Schadenersatzes, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.
11. Zulässige Nutzung des Spaces und der Konnektivität
11.1. Verbotene Nutzung und berufliche Tätigkeit
- Der Dienst ist für rechtmäßige berufliche Tätigkeiten bestimmt. Verboten ist: (i) das Hosten oder Verbreiten illegaler Inhalte, (ii) die Nutzung der Infrastruktur für das Mining von Kryptowerten oder Operationen mit erheblicher Auswirkung auf das Netz oder den Verbrauch, (iii) Angriffe auf das Netz oder Geräte, (iv) der Weiterverkauf oder die Untervermietung des Arbeitsplatzes an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung.
11.2. Strom- und Netzverbrauch
- Die standardmäßig genehmigte Nutzung ist der professionelle Bürobetrieb (Laptop, Monitor, Telefonladegerät und Ähnliches). Jeder dauerhaft höhere Verbrauch als im Bürobetrieb erfordert die vorherige und ausdrückliche Genehmigung von LIVINK. Als besonders genehmigungspflichtig gelten insbesondere, ohne abschließend zu sein: permanente Server, Rendering-Farmen, lokales dauerhaftes Training von Machine-Learning-Modellen (Deep Learning), Mining von Kryptowerten (gemäß 11.1 generell verboten) sowie Industrie- oder Laborgeräte.
- Laden von Fahrzeugen und Batterien: Das Laden jedes Elektrofahrzeugs (Auto, Motorrad, E-Roller, Fahrrad) oder jeder großen Batterie erfordert die vorherige und ausdrückliche Genehmigung von LIVINK. Die Genehmigung, sofern erteilt, verpflichtet zwingend zur Installation eines dedizierten Zählers am Ladepunkt; der von diesem Zähler erfasste Stromverbrauch wird dem Nutzer separat zum von LIVINK jeweils geltenden Einheitspreis pro kWh in Rechnung gestellt. Jedes nicht genehmigte Laden kann von LIVINK unterbrochen und zum geltenden Einheitspreis zuzüglich eines Verwaltungsaufschlags von 20% für die Bearbeitung in Rechnung gestellt werden.
- Der Internetzugang wird ohne Garantie der Verfügbarkeit, Bandbreite oder Servicelevel angeboten. LIVINK unternimmt das Zumutbare, um ihn betriebsbereit zu halten, haftet jedoch nicht für vorübergehende Unterbrechungen, Latenz oder auf Telekommunikationsanbieter zurückzuführende Störungen. Der Nutzer ist verantwortlich für eigene Kontinuitätssysteme, sofern seine Tätigkeit diese erfordert.
- LIVINK kann proportionale und nicht diskriminierende Netzwerkmanagement-Maßnahmen (Filterung, Sitzungslimits, Priorisierung) anwenden, um den Dienst für die übrigen Nutzer aufrechtzuerhalten.
- Der Nutzer ist für die Sicherheit seiner eigenen Geräte und Daten verantwortlich. Das Netzwerk von LIVINK darf nicht als sicheres Umfeld für die Verarbeitung sensibler Daten ohne entsprechende technische Zusatzmaßnahmen (VPN, Verschlüsselung usw.) betrachtet werden.
11.3. Veranstaltungen, Essen, Alkohol, Musik und Lärm
- Jede Veranstaltung, erweiterte Besprechung, Treffen mit Besuchern oder soziale Aktivität, die Essen und/oder Alkohol und/oder Musik oder Lärm über das für einen normalen Arbeitstag übliche Maß hinaus beinhaltet, erfordert die vorherige und ausdrückliche Genehmigung von LIVINK mit Angabe von Datum, Zeitraum, voraussichtlicher Teilnehmerzahl und Art der Aktivität.
- LIVINK kann die Genehmigung verweigern aus Gründen des gemeinschaftlichen Zusammenlebens, der Sicherheit, der Kapazität, der Lizenzen oder der Öffnungszeiten, oder sie an die Buchung eines Raums, eine Schallbegrenzung, die Beauftragung von Hilfspersonal, die anschließende Aufräumung und Reinigung oder die Hinterlegung einer Kaution knüpfen.
- Die Durchführung einer dieser Aktivitäten ohne vorherige Genehmigung berechtigt LIVINK, die Aktivität zu unterbrechen und den Space zu räumen, sowie dem Nutzer die Kosten für Reinigung, Reparatur oder den Ausfall anderer betroffener Buchungen weiterzuberechnen und — wenn die Schwere es rechtfertigt — das Regime der sofortigen Ausweisung gemäß Punkt 11.4 anzuwenden.
11.4. Schwerwiegendes Fehlverhalten und sofortige Ausweisung ohne Erstattung
LIVINK kann den Space räumen und den Dienst sofort, ohne jegliche Erstattung und ohne Vorankündigung beenden, wenn durch den Nutzer, den Coworker oder unter seiner Deckung stehende Personen eines der folgenden Verhaltensweisen vorliegt:
- Akte von Gewalt, Angriff, Drohung oder Einschüchterung gegenüber Personen.
- Belästigung (sexuell, am Arbeitsplatz oder anderer Art) gegenüber anderen Nutzern oder LIVINK-Personal.
- Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion, Behinderung, Alter oder sonstiger persönlicher oder sozialer Umstände.
- Konsum, Besitz oder Vertrieb von illegalen Substanzen im Space.
- Diebstahl, vorsätzliche Beschädigung oder Vandalismus an Räumlichkeiten, Mobiliar oder persönlichen Gegenständen anderer Nutzer.
- Schwerwiegende Störung der Ordnung, des Zusammenlebens oder der Tätigkeit der übrigen Nutzer, die auf angemessene Aufforderung von LIVINK nicht eingestellt wird.
- Jeder andere schwerwiegende Verstoß gegen diese AGB, die Hausregeln oder das anwendbare Recht.
Die sofortige Ausweisung nach diesem Absatz begründet keinen Anspruch auf jegliche Erstattung (weder der Einzelbuchung noch der laufenden Monatsrate), ist mit der Vertragsauflösung gemäß Punkt 10 vereinbar und unbeschadet der Geltendmachung von Schadenersatz, Kosten der Rechtsverteidigung und etwaiger zivil- oder strafrechtlicher Maßnahmen.
12. Gäste, Besucher, Identifizierung und Haftung
12.1. Allgemeine Regelung (gilt für Nutzer und Coworker).
- Vorherige Identifizierung: LIVINK behält sich das Recht vor, die vorherige Identifizierung (vollständiger Name und Ausweisdokument) jeder Person zu verlangen, die unter der Inhaberschaft, Einladung oder vertraglichen Deckung eines Nutzers oder Coworkers Zugang zu den Räumlichkeiten erhält. Ohne diese Identifizierung kann LIVINK den Zugang verweigern.
- Haftung des Gastgebers: Der Nutzer oder Coworker, der bucht, einlädt oder den Zugang einer anderen Person ermöglicht, ist gesamtschuldnerisch haftbar für das Verhalten dieser Person, deren Einhaltung dieser AGB und der Hausregeln sowie für Schäden und Nachteile, die diese Person LIVINK, den Räumlichkeiten oder Dritten zufügen kann.
- Haftungsfreistellung von LIVINK für nicht registrierte Personen: LIVINK ist nicht haftbar für Vorfälle, Schäden, Nachteile, Verluste, Konflikte oder Ereignisse im Zusammenhang mit Personen, die die Räumlichkeiten betreten, ohne zuvor bei LIVINK registriert und identifiziert worden zu sein, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die direkt LIVINK anzulasten sind. Diese Freistellung erstreckt sich auf alle Folgen gegenüber dem Gastgeber und Dritten und gilt unabhängig von der Anspruchsgrundlage (vertraglich, außervertraglich, verwaltungsrechtlich, strafrechtlich).
12.2. Spezifische Regeln für Coworker (Monatsmitgliedschaften).
- Der Coworker kann gelegentliche Besucher in den Gemeinschaftsbereichen während der Öffnungszeiten empfangen, sofern er die Aktivität der übrigen Nutzer nicht beeinträchtigt.
- Kontinuierliche oder wiederkehrende Besuche (mehr als ein gemeinsamer Arbeitstag im Monat) müssen LIVINK mitgeteilt werden; LIVINK kann die Buchung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes oder eines Tagespasses pro Arbeitstag verlangen.
- Treffen mit mehr als 3 Personen in den Gemeinschaftsbereichen erfordern die Buchung eines Raums.
- Der Coworker verpflichtet sich, seine Gäste über diese Regeln zu informieren und deren Einhaltung zu gewährleisten.
12.3. Minderjährige im Space.
- Grundsätzlich lässt LIVINK keine Minderjährigen (unter 18 Jahren) in den Space zu, auch nicht als gelegentliche Besucher.
- Ausnahmsweise kann ein Minderjähriger den Space ausschließlich mit vorheriger und ausdrücklicher Genehmigung von LIVINK und unter der strikten Verantwortung eines begleitenden Erwachsenen, der aktiver Nutzer oder Coworker ist, betreten. Der begleitende Erwachsene ist während des gesamten Aufenthalts verantwortlich für das Verhalten des Minderjährigen, seine Sicherheit, dafür, dass er die Aktivität der übrigen Nutzer nicht beeinträchtigt, und für die Einhaltung dieser Bedingungen und der Hausregeln.
- LIVINK kann die Genehmigung jederzeit widerrufen und den sofortigen Abgang des Minderjährigen und seiner Begleitung verlangen, ohne Anspruch auf Erstattung, wenn LIVINK der Ansicht ist, dass die Umstände aus Punkt 11.4 vorliegen oder dass die Anwesenheit des Minderjährigen die Tätigkeit des Spaces in nicht zumutbarer Weise beeinträchtigt.
12.4. Haustiere.
- Die Anwesenheit von Haustieren im Space unterliegt einer vorherigen, ausdrücklichen und fallweisen Genehmigung durch LIVINK. Die für ein bestimmtes Haustier erteilte Genehmigung begründet kein Recht und keinen Präzedenzfall für ein anderes.
- Derzeit ist das Haustier-Kontingent ausgeschöpft: LIVINK nimmt keine neuen Haustiere auf, außer denen, die bereits über eine ausdrückliche Vorabgenehmigung verfügen. Diese Regelung kann sich künftig ändern, ohne dass daraus erworbene Rechte entstehen.
- Das genehmigte Haustier muss gesund, sozial verträglich, nicht aggressiv und ohne störendes Bellen sein und darf die Aktivität der übrigen Nutzer nicht beeinträchtigen; es muss jederzeit unter der Kontrolle seiner Begleitung bleiben. Die Begleitperson ist haftbar für Schäden und Vorfälle, die es verursachen kann, sowie für die Beseitigung jeglicher Hinterlassenschaften oder Schäden. LIVINK kann die Genehmigung jederzeit widerrufen, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden oder wenn seitens anderer Nutzer eine begründete Beschwerde vorliegt.
13. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
- Die Erbringung der Dienstleistung beinhaltet keine Übermittlung vertraulicher Informationen zwischen den Parteien. Sollte eine Partei im Laufe der Beziehung zufällig Zugang zu vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten erhalten, für die sie nicht verantwortlich ist, verpflichtet sie sich zur Geheimhaltung und zur Nicht-Verwendung für irgendwelche Zwecke; diese Verpflichtung erstreckt sich auf ihre Angestellten, Mitarbeiter und Gäste und überlebt die Vertragsauflösung um 2 Jahre.
- Das geistige und gewerbliche Eigentum an den Materialien, Entwicklungen und Ergebnissen des Nutzers gehört vollständig ihm und verbleibt bei ihm. LIVINK erwirbt durch die Erbringung der Dienstleistung keinerlei Rechte daran.
- Der Nutzer seinerseits erwirbt keinerlei Rechte an den Kennzeichen, Marken, Domains, Inhalten oder der Software von LIVINK.
- Die Verwendung der Marke, des Logos oder des Erscheinungsbilds von LIVINK durch den Nutzer (z. B. zur Erwähnung auf seiner Website oder in Materialien) erfordert eine vorherige schriftliche Genehmigung.
13.1. Bildnutzung und Veröffentlichung von Inhalten
- LIVINK kann Fotografien, Videos und Inhalte des Spaces und seiner Aktivitäten zu kommunikativen, kommerziellen oder Community-Zwecken aufnehmen und veröffentlichen, einschließlich sozialer Netzwerke, Website, Newsletter, Printmaterialien und Kampagnen.
- Wenn diese Inhalte identifizierbare Personen zeigen, wird LIVINK vor der Veröffentlichung deren vorherige Genehmigung einholen und dabei Zweck und vorgesehene Veröffentlichungskanäle angeben. Ohne Genehmigung verzichtet LIVINK auf die Veröffentlichung des Inhalts oder unkenntlich macht das Bild der betreffenden Person.
- Der Nutzer, der Inhalte des Spaces aufnimmt, fotografiert oder verbreitet, auf denen andere identifizierbare Personen (andere Nutzer, Personal, Gäste) erscheinen, ist direkt verantwortlich dafür, die Einwilligung dieser Personen einzuholen und die geltenden Vorschriften einzuhalten (DSGVO, LOPDGDD (spanisches Gesetz), geistiges Eigentum, Recht am eigenen Bild). LIVINK haftet nicht für Veröffentlichungen, die der Nutzer im Rahmen seiner Tätigkeit vornimmt.
- Jede öffentliche Erwähnung von LIVINK durch den Nutzer, bei der LIVINK Tatsachen, Zahlen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, muss wahrheitsgemäß sein und darf nicht irreführend sein. Die Verwendung der Marke, des Logos oder des Erscheinungsbilds von LIVINK unterliegt weiterhin der vorherigen schriftlichen Genehmigung gemäß dem vorstehenden Punkt.
14. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich durch den Abschluss der Dienstleistungen zu:
- Wahrheitsgemäße und aktuelle Daten anzugeben.
- Die Räumlichkeiten verantwortungsbewusst und sorgfältig zu nutzen, unter Achtung des Mobiliars, der gemeinsamen Ressourcen und der übrigen Nutzer.
- Die Hausregeln, die integraler Bestandteil dieser AGB sind, und die zumutbaren Anweisungen des LIVINK-Personals einzuhalten.
- Keine illegalen, rechtswidrigen oder für die übrigen Nutzer störenden Aktivitäten auszuüben; keine Substanzen, Materialien oder Gegenstände einzubringen, die eine Gefahr oder Belästigung darstellen.
- Die Zugangscodes und -daten (Akiles, WLAN, Alarmanlagen) sicher aufzubewahren und LIVINK unverzüglich über deren Verlust oder Weitergabe zu informieren. Die Kosten aus missbräuchlicher Nutzung gehen zu Lasten des Nutzers.
- LIVINK rechtzeitig über jeden geplanten Zugang außerhalb der Öffnungszeiten zu informieren. Die Alarmauslösung durch nicht gemeldeten Zugang kann dem Nutzer weiterberechnet werden.
- Den Arbeitsplatz oder die Räumlichkeiten nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von LIVINK zu verändern oder Elemente daran anzubringen.
- Die Räumlichkeiten am Ende der gebuchten Dienstleistung zu verlassen und den Arbeitsplatz in einem angemessenen Zustand der Sauberkeit und Ordnung zurückzulassen. Ohne Genehmigung zurückgelassene Gegenstände können als Verwahrungsservice anteilig zum Preis des Festen Arbeitsplatzes in Rechnung gestellt werden.
15. Pflichten von LIVINK
LIVINK verpflichtet sich zu:
- Die Räumlichkeiten in optimalem Nutzungs- und Sauberheitszustand zu erhalten.
- Den Zugang zur gebuchten Dienstleistung zu den reservierten Terminen und Zeiten zu gewährleisten, außer bei höherer Gewalt.
- Die Gegenstände des Nutzers nicht ordnungsgemäß oder missbräuchlich zu verwenden und im Rahmen des Zumutbaren zu verhindern, dass Dritte dies tun.
- Über eine Haftpflichtversicherungspolice zu verfügen, die Schäden abdeckt, die gesetzlich LIVINK zuzurechnen sind.
- Die personenbezogenen Daten des Nutzers gemäß Punkt 18 und der Datenschutzerklärung zu schützen.
- Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten geheim zu halten, auf die LIVINK aufgrund der Besonderheiten des gemeinsamen Arbeitens zufällig Zugang erhalten könnte.
- Anfragen und Ersuchen, die über die veröffentlichten Kontaktkanäle eingehen, innerhalb angemessener Frist zu bearbeiten.
LIVINK erbringt keine Empfangs-, Verwaltungs-, Sekretariats- oder Paketdienstleistungen, außer wenn dies ausdrücklich im Aufnahmedokument erwähnt ist.
16. Haftungsbeschränkung
LIVINK haftet für tatsächlich dem Nutzer zugefügte Schäden und Nachteile, die direkte und vorhersehbare Folge eines LIVINK zuzurechnenden Verstoßes sind.
Ausgenommen sind mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, entgangene Chancen, Datenverluste und Reputationsschäden.
Kumulativer Höchstbetrag der Haftung von LIVINK gegenüber dem Nutzer aus jedwedem Grund, der sich aus dem Vertrag ergibt oder damit zusammenhängt, entspricht dem vom Nutzer in den 12 Monaten vor dem haftungsauslösenden Ereignis bezahlten Betrag.
LIVINK haftet nicht für:
- Vorübergehende Ausfälle oder Unterbrechungen der Versorgungsleistungen (Strom, Internet, Wasser), wenn diese auf Dritte zurückzuführen sind und innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
- Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände des Nutzers (Details in 16.1 und 16.2).
- Handlungen, Unterlassungen, Schäden, Vorfälle oder Ereignisse, die Personen zuzurechnen sind, die den Space ohne vorherige Registrierung und Identifizierung bei LIVINK betreten haben (siehe Punkt 12).
- Nutzung der LIVINK-Adresse durch den Nutzer als Steuer- oder Geschäftssitz (siehe 4.2).
- Fehler Dritter bei Kurier-, Paket- oder Kommunikationsdiensten.
- Folgen höherer Gewalt.
Die vorstehenden Begrenzungen und Ausschlüsse gelten nicht für: (i) Schäden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LIVINK, (ii) Schäden an Leben, körperlicher Unversehrtheit oder Gesundheit, (iii) Fälle, in denen das zwingende Recht ihren Ausschluss nicht zulässt, oder (iv) die unabdingbaren Rechte, die das Verbraucherrecht dem Nutzer zugesteht, wenn er als Verbraucher handelt.
16.1. Persönliche Gegenstände des Nutzers
Coworking-Spaces sind gemeinsam genutzte und frequentierte Umgebungen. Die effektive Verwahrung der persönlichen Gegenstände obliegt dem Nutzer selbst. LIVINK haftet nicht für:
- Den Verlust, Diebstahl, die Beschädigung oder das Verschwinden von persönlichen Gegenständen des Nutzers, des Coworkers, seiner Gäste oder Dritter, die den Space betreten, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die direkt LIVINK anzulasten sind.
- Grundsätzlich den Verlust oder Diebstahl von Geldbörsen, Mobiltelefonen, Laptops, Tablets, Kopfhörern, Brillen, Schlüsseln, Dokumenten oder anderen Gegenständen, die der Nutzer unbeaufsichtigt gelassen oder aus den Augen verloren hat, auch nur für kurze Zeit, in Gemeinschaftsbereichen, Kabinen, Räumen oder Durchgangsbereichen.
- Im Space vergessene Gegenstände nach Ende der Buchung oder Mitgliedschaft. LIVINK kann diese kostenlos und ohne Verwahrungspflicht für eine angemessene Frist aufbewahren; nach 15 Kalendertagen ohne Inanspruchnahme gilt dies als Verzicht des Eigentümers und LIVINK darf über sie verfügen.
16.2. Freiwillige Registrierung von Wertgegenständen
LIVINK kann nach eigenem Ermessen und für konkrete Einzelfälle die Registrierung von Wertgegenständen mittels unterzeichnetem Inventar vor deren Übergabe in Verwahrung akzeptieren. Dieser Registrierungsservice beschränkt sich auf Gegenstände im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Nutzers (Handelsdokumentation, Prototypen, Produktmuster, Produktionsmaterialien, Waren).
LIVINK akzeptiert in keinem Fall die Registrierung oder Verwahrung — unabhängig vom wirtschaftlichen Wert — von:
- Technologiegeräten jeder Art: Laptops und Desktop-Computer, Telefone, Tablets, Kameras, Drohnen, Festplatten, Server, Wearables oder sonstige elektronische Geräte.
- Bargeld, Schmuck, Edelmetallen oder -steinen, Kunstwerken, Sammlerstücken.
- Substanzen, Materialien oder Gegenständen, die eine Gefahr darstellen (Chemikalien, Brennstoffe, Waffen, verderbliche Lebensmittel).
- Fahrzeugen, einschließlich Fahrrädern und E-Rollern, außer in den von LIVINK ausdrücklich bereitgestellten Bereichen und mit den dort angegebenen Einschränkungen.
Dementsprechend haftet LIVINK in keinem Fall für die in der vorstehenden Liste aufgeführten Gegenstände, noch für Gegenstände, die — obwohl sie die Voraussetzungen für eine Registrierung erfüllen würden — nicht tatsächlich mit unterzeichnetem Inventar registriert worden sind.
Es wird dem Nutzer empfohlen, eine eigene Versicherung abzuschließen, die seine Geräte und persönlichen Gegenstände abdeckt, insbesondere wenn das mitgebrachte Material einen erheblichen Wert hat oder Teil seiner beruflichen Tätigkeit ist.
17. Höhere Gewalt
Als Fälle höherer Gewalt gelten Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen, abnormal und unvorhersehbar sind und deren Folgen auch mit der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, darunter beispielhaft: Naturkatastrophen, Pandemien, öffentliche Gesundheitsnotlagen, Unruhen oder bewaffnete Konflikte, Behördenakte (einschließlich administrativer Schließungen oder Einschränkungen), längere Ausfälle wesentlicher Versorgungsleistungen, Generalstreiks oder Massenangriffe auf die Cybersicherheit.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung infolge höherer Gewalt, solange diese andauert. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere ohne unangemessene Verzögerung, und beide Parteien arbeiten in gutem Glauben zusammen, um die Auswirkungen zu minimieren. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Kalendertage, kann jede der Parteien den Vertrag ohne Vertragsstrafe auflösen, mit anteiliger Erstattung für den nicht erbrachten Teil der Dienstleistung.
18. Schutz personenbezogener Daten
Verantwortlicher für die Verarbeitung: COFACTORY STARTUP RESORT, S.L., mit den in Punkt 1 genannten Identifikationsdaten. Kontakt für Datenschutzfragen: hello@livinkcoworking.com.
Zwecke der Verarbeitung:
- Verwaltung des Vertragsabschlusses, der Rechnungsstellung, des Einzugs und der Leistungserbringung.
- Zugangskontrolle zum Space (Akiles-App, Videoüberwachung sofern zutreffend).
- Bearbeitung von Kommunikationen und Nutzersupport.
- Erfüllung gesetzlicher Pflichten (steuerlich, buchhalterisch, handelsrechtlich).
- Gegebenenfalls Versand von Informationsmitteilungen im Zusammenhang mit der gebuchten Dienstleistung.
Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c) und berechtigtes Interesse von LIVINK an der Betriebsverwaltung und Sicherheit des Spaces (Art. 6 Abs. 1 lit. f).
Aufbewahrungsfrist: während der Vertragslaufzeit und der anschließenden gesetzlichen Verjährungsfristen (bis zu 6 Jahre für Handelsdokumentation, Art. 30 Código de Comercio (spanisches Gesetz); bis zu 4 Jahre für steuerliche Verpflichtungen, Art. 66 Ley General Tributaria (spanisches Gesetz)).
Übermittlungen und Auftragsverarbeiter: LIVINK arbeitet mit Technologieanbietern zusammen (Zahlungsdienstleister, Abrechnungstools, Akiles-Zugangssystem, E-Mail, Hosting), die als Auftragsverarbeiter mit den Garantien aus Art. 28 DSGVO fungieren. Die aktuelle Übersicht ist in der Datenschutzerklärung enthalten.
Internationale Übermittlungen: Wenn sich einer der Auftragsverarbeiter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums befindet, stützt sich die Übermittlung auf die von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln oder gleichwertige Garantien.
Rechte des Nutzers: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und das Recht, nicht Gegenstand automatisierter Entscheidungen zu sein; diese können per E-Mail an hello@livinkcoworking.com ausgeübt werden. Der Nutzer kann eine Beschwerde bei der Agencia Española de Protección de Datos (www.aepd.es) einreichen.
Pflichten des Nutzers: Wenn der Nutzer im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten Dritter unter Nutzung von LIVINK-Ressourcen verarbeitet, ist er für die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften verantwortlich. LIVINK und der Nutzer schließen gegebenenfalls den entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag oder die Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit ab, sofern die Beziehung dies erfordert.
19. Rechtsnatur des Vertrags
- Diese AGB haben kaufmännischen Charakter und regeln die Erbringung von Coworking-Dienstleistungen durch LIVINK.
- Sie begründen kein Mietverhältnis über ein Geschäftslokal oder eine Raumüberlassung im Sinne des Ley de Arrendamientos Urbanos (LAU) (spanisches Gesetz) oder des dieses ersetzenden Rechts. Der Nutzer erwirbt keine Besitz- oder Mietrechte an den Räumlichkeiten.
- Die Parteien sind unabhängig und handeln auf eigene Rechnung. Keine Partei kann die andere gegenüber Dritten verpflichten oder in ihrem Namen Verträge schließen. Diese Eigenschaft erstreckt sich auf Angestellte und Subunternehmer.
20. Änderung dieser AGB
- LIVINK kann diese AGB anpassen, um sie an rechtliche, kommerzielle oder betriebliche Änderungen anzupassen.
- Wesentliche Änderungen (Preis, Leistungsumfang, wesentliche Pflichten) werden dem Nutzer mit aktivem Dauerschuldverhältnis per E-Mail mit mindestens 30 Kalendertagen Vorlauf mitgeteilt. Falls der Nutzer nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag ohne Vertragsstrafe vor dem Datum des Inkrafttretens auflösen.
- Unwesentliche Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf dieser Seite unter Angabe des Aktualisierungsdatums in Kraft.
- Mündliche Änderungen werden nicht anerkannt. Jede Änderung der wesentlichen Bedingungen (gebuchte Modalität, Anzahl der Plätze, Preis, Zahlungsart) muss schriftlich erfolgen (E-Mail oder digitales Tool von LIVINK gilt als Schriftform).
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen dem spanischen Recht.
Für Verbraucher-Nutzer: zuständig sind die Gerichte des Wohnsitzes des Verbrauchers oder, nach Wahl des Verbrauchers, die Gerichte des Sitzes von LIVINK (Madrid), gemäß Artikel 90.2 TRLGDCU (spanisches Gesetz).
Für gewerbliche Nutzer oder Unternehmen: die Parteien unterwerfen sich den Gerichten von Madrid unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand, der ihnen zustehen könnte.
Bevor der Rechtsweg beschritten wird, werden die Parteien versuchen, jede Streitigkeit in gutem Glauben durch direkten Dialog beizulegen, und können vereinbaren, sie einer Mediation zu unterwerfen.
22. Außergerichtliche Streitbeilegung
Gemäß der Verordnung (EU) 524/2013 können in der Europäischen Union ansässige Verbraucher die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen: ec.europa.eu/consumers/odr.
23. Schlussbestimmungen
- Mitteilungen: Benachrichtigungen zwischen den Parteien erfolgen per E-Mail an die angegebenen Adressen. Sie gelten am nächsten Werktag nach dem Versand als wirksam zugegangen, sofern nicht der Nachweis der Nicht-Zustellung erbracht wird.
- Abtretung: Der Nutzer kann seine Vertragsstellung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LIVINK nicht an Dritte abtreten. LIVINK kann den Vertrag an eine Gesellschaft seiner Gruppe oder einen Erwerber seines Unternehmens abtreten und benachrichtigt darüber 30 Tage im Voraus.
- Teilunwirksamkeit: Sollte eine Klausel für nichtig oder unanwendbar erklärt werden, bleiben die übrigen AGB in Kraft, und die Parteien werden in gutem Glauben eine Ersatzklausel aushandeln, die das ursprünglich vereinbarte wirtschaftliche und rechtliche Gleichgewicht wahrt.
- Vertragsbestandteile: Diese AGB, die Datenschutzerklärung, die Hausregeln, die Buchungsregelung und im Fall der Monatsmitgliedschaften das Aufnahmedokument mit den spezifischen Daten des Coworkers.
24. Kontakt
Für Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
- E-Mail: hello@livinkcoworking.com
- WhatsApp / Telefon: +34 644 55 96 61
- Adresse: Calle Irún 23, Planta 1, 28008 Madrid